Es gibt hauptsächlich zwei Formen von Werkstattbindung:
An den Hersteller mittels Leasing, eventuell Finanzierung sowie Garantieverlängerung oder an eine Versicherung im Kaskobereich.
Gesetzlich geregelt ist dagegen die freie Werkstattwahl bei Service (Fahrzeug ist Eigentum) und Haftpflichtschäden.
Verträge mit Werkstattbindung sind jeweils Verträge, die sie bewusst und privatrechtlich mit den entsprechenden Anbietern schließen. Oft wird dies geschickt in den entsprechenden Verträgen versteckt oder ist z.B. online abzuwählen. Wenn dies also so versteckt angeboten wird, scheint der jeweilige Anbieter sich davon Vorteile zu versprechen. Mehr lesen “Werkstattbindung”