Es gibt hauptsächlich zwei Formen von Werkstattbindung:
An den Hersteller mittels Leasing, eventuell Finanzierung sowie Garantieverlängerung oder an eine Versicherung im Kaskobereich.
Gesetzlich geregelt ist dagegen die freie Werkstattwahl bei Service (Fahrzeug ist Eigentum) und Haftpflichtschäden.
Verträge mit Werkstattbindung sind jeweils Verträge, die sie bewusst und privatrechtlich mit den entsprechenden Anbietern schließen. Oft wird dies geschickt in den entsprechenden Verträgen versteckt oder ist z.B. online abzuwählen. Wenn dies also so versteckt angeboten wird, scheint der jeweilige Anbieter sich davon Vorteile zu versprechen.
Bei den Herstellern ist es relativ einfach: Sie wollen ihre Händler mit Werkstattauslastung versorgen und über den Ersatzteilverkauf profitieren. Es ist also für den Kunden eventuell teurer. Man kann aber auch davon ausgehen, dass die Qualität passt.
Der Versicherer ist im Gegensatz dazu eher interessiert möglichst günstige Preise für die Reparaturen zu erzielen. Mit verbilligten Verträgen locken die Versicherer den Kunden in die Werkstattbindung. Selbst wenn der Versicherer den gesamten Preisvorteil, den er den Werkstätten abtrotzt, durchreichen sollte, ist fraglich ob der Kunde wirklich einen Vorteil davon hat.
Bei der Werkstattdichte ist der Marktdruck eigentlich schon groß genug und überhöhte Preise sowie mangelnde Qualität werden sehr schnell vom Kunden bestraft. Und hier liegt das Problem. Die Werkstatt, die sich vertraglich an einen Versicherer gebunden hat, wird:
1. mit Umsatzversprechen zu äußerst günstigen Preisen und Zugeständnissen wie Fahrzeugreinigung oder kostenlosen Ersatzfahrzeugen usw. verpflichtet, was sie wiederum an anderer Stelle wieder ausgleichen muss. Wo? Das bleibt Ihrer Phantasie überlassen.
2. wird eigentlich der Markt, gerade im Punkt Qualität, ausgehebelt. Da die Vertragswerkstatt praktisch Ihre Kunden automatisch vom Versicherer zugelotst bekommt, kann sich der Markt dort nicht so schnell durchsetzen. Das heißt bei schlechter Qualität wird der Inhaber nicht so schnell ohne Arbeit dastehen und vom Markt verschwinden. Die Qualitätskontrollen der Versicherer beschränken sich meist auf die Einhaltung der kurzfristigen und auch für den Kunden leicht kontrollierbaren Zuckerl wie Fahrzeugreinigung, voller Tank oder Terminbindung.
Das System des freien Marktes hat sich zur Qualitätssicherung und zu einer wirtschaftlich vernünftigen Preisfindung über Jahrzehnte in allen Branchen bestens bewährt. Gerade die Vielfältigkeit und die Unabhängigkeit der Betriebe zeichnet einen gesunden Markt aus. Große Systeme, bis hin zu fast monopolartigen Strukturen durch Konzentration auf wenige Anbieter kann nicht zum Vorteil des Verbrauchers sein.
Gerade deshalb schützt der Gesetzgeber dort, wo er nicht durch Privatverträge ausgeschlossen wird, die freie Wahl von Werkstätten, Sachverständigen und Anwälten. Beim Service bleibt die gesetzliche Gewährleistung erhalten und im Schadensfall können Sie sich an die Werkstatt Ihres Vertrauens wenden und sich unabhängig beraten lassen.
Nutzen Sie also Ihre Marktmacht und lassen Sie sich nicht auf Angebote ein, die sich auf den ersten Blick praktisch oder etwas günstiger darstellen, sondern erhalten Sie Ihre Entscheidungsfreiheit. Das Angebot, das Ihnen gemacht wird, dient sicherlich in erster Linie zur Optimierung der Rendite des Anbieters.
Übrigens lohnt sich die Anfrage, was es eventuell kostet, nicht zu der „Vertragswerkstatt“ zu gehen. Es könnte sich trotzdem als sinnvoll erweisen.